Wir lieben Ihre Fragen
Sie entscheiden, ob Sie das Übungsprgramm verkaufen oder ob Sie es als kostenloses Zusatzservice für Ihre Patienten anbieten.
Ein Unkostenbetrag erhöht die Motivation des Patienten die Übungen auch tatsächlich zu machen. Hilft also beiden.
Wir lieben Ihre Fragen. Schreiben Sie völlig unverbindlich an registration@anoah.at.
Sie werden staunen, wie leicht sich mit dem Handy ein Video in Top Qualität aufnehmen lässt. Einmal gewusst wie, wird es schnell zum Kinderspiel - und bei Ihren Fragen sind wir zur Stelle. Schreiben Sie einfach eine kurze Mail an registration@anoah.at.
Wenn Sie das denken, unterschätzten Sie Ihre Rolle. Der Patient will die Übungen von Ihnen. Er kennt Sie und vertraut Ihnen. Zusätzlich weiß der Patient ja nicht, welche Übungen aus der Vielzahl von Übungen er machen soll. Sie ersparen dem Patienten also das Zusammensuchen der richtigen Übungen und außerdem weißen sie ihn auf individuelle Fehler hin. Erst das stellt sicher dass die Heimübungen zum Therapieerfolg beitragen.
Wenn PhysiotherapeutInnen die aufgenommenen Bilder und/oder Videos dezidiert ausschließlich im Rahmen der Befundung bzw. therapiebegleitend anfertigen und ausschließlich für die Therapieoptimierung (Anpassung an die jeweiligen Veränderungen/Fortschritte) verwenden, dann stellen diese Bildaufnahmen einen Teil der Dokumentation dar. Dementsprechend wären diese ein integrativer Teil der berufsrechtlichen Dokumentation und als solcher zu behandeln. Als Teil der Dokumentation sind sie den PatientInnen auf Wunsch auszuhändigen, es darf gegebenenfalls ein Unkostenbeitrag dafür verlangt werden.
Ein Verkauf der aufgenommenen Bilder / Videos wäre in jedem Fall (mindestens) gewerbescheinpflichtig. Wer auch nur in kleinem Umfang mit Waren handelt, braucht (mindestens) einen Gewerbeschein – welche(n), hängt von den angebotenen Produktgruppen ab. (Quelle: PhysioAustria)
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